Selbstverständnis

Selbstverständnis

Die Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2019 hat folgendes Selbstverständnis des Vereins verabschiedet:

Der Verein der Freundinnen und Freunde des Ökumenischen Volkeningheims e.V. setzt sich für die Förderung und Entwicklung sowie das Bestehen des Ökumenischen Volkeningheims mit seinen Bewohnerinnen und Bewohnern ein. Die Mitglieder des Vereins sehen sich und den Verein in der Verantwortung, die bestehenden Beziehungen zwischen den Ehemaligen, den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Freundinnen und Freunden des Ö̈kumenischen Volkeningheims zu festigen.

Um diesen Vereinszweck zu verfolgen steht der Verein, vertreten durch den Vorstand, in einem engen Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, unterstützt diese in ihrer Arbeit und ihren Anliegen und gibt Impulse zur weiteren Entwicklung. Indem der Verein die unterschiedlichen Kompetenzen seiner Mitglieder bündelt, kann er sich mit einer starken Stimme in die Belange des Volkeningheims einbringen. Bei allen Tätigkeiten verpflichtet sich der Verein einem sachlichen Diskurs.

Die Legitimation leitet der Verein einerseits aus seiner Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Rechte und Bedürfnisse ab und andererseits aus der Verbundenheit der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner zum Haus. Die Ehemaligen, die im Verein Mitglieder sind, sehen sich aufgrund der Unterstützung der Kirche während ihrer eigenen Studienzeit und der wahrgenommenen Möglichkeit, im Volkeningheim von Gemeinschaft, Austausch, Interreligiösität und Internationlität profitiert zu haben, in der Verantwortung, diese Chance auch anderen zu ermöglichen. In der Wahrnehmung dieser Verantwortung vertritt der Verein die Ehemaligen und ermuntert diese, auch selbst Verantwortung wahrzunehmen.

In dem laufenden Strukturierungsprozess im Volkeningheim mit dem Ziel, die landeskirchlichen Haushaltsmittel einzustellen, sieht sich der Verein in einer besonderen Verantwortung. Der Vereinszweck gibt als oberste Priorität des Vereins für diesen Prozess das weitere Bestehen des Volkeningheims vor. Jedes Handeln des Vereins ist dazu bestimmt, dieses Ziel zu erreichen. Grundlegend für den Charakter des Hauses ist dabei, günstigen Wohnraum bereitzustellen, um die Gemeinschaft des Volkeningheims weiterhin für Studierende verschiedener Herkunftsländer und mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten zugänglich zu machen. Zwar ist der Verein in Kenntnis des Strukturierungsprozesses gegründet worden, nach dem Vereinsverständnis sind das eigene Bestehen und der eigene Zweck aber davon unabhängig. 

Insbesondere im Strukturierungsprozess möchte der Verein dem Kuratorium, dem Leitungsgremium des Volkeningheims, und dem Landeskirchenamt seine Unterstützung anbieten. Hierfür soll es gemeinsame Treffen zwischen dem Vorstand, dem Landeskirchenamt und dem Kuratorium geben, um zu eruieren, wie die unterschiedlichen Mitglieder mit ihren Kompetenzen des Vereins helfen können.

Der Vorstand, gewählt und legitimiert von der Mitgliederversammlung des Vereins, steht in der vorrangigen Verantwortung, den Zweck und die Ziele des Vereins zu erfüllen. Auf diese Erfüllung arbeitet und handelt er hin. Hierzu bindet er die Mitglieder des Vereins größtmöglich ein, um die unterschiedlichen Kompetenzen der Vereinsmitglieder zu nutzen. Für Partner außerhalb des Vereins – wie die Landeskirche, das Kuratorium oder die Leitung des Volkeningheims – und die Mitglieder des Vereins ist der/die Vorsitzende Ansprechpartner/in. Er/Sie repräsentiert den Verein nach innen und außen. Mittelfristig avisiert der Verein, einen Vertreter in das Kuratorium des Volkeningheims entsenden zu können. Der Vorstand wird beauftragt, auf dieses Ziel in Abstimmung mit den studentischen Vertreterinnen und Vertretern im Kuratorium hinzuwirken.

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